Tools:
Update via:
Zitierungen von § 15 KWKAusV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 KWKAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KWKAusV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 18 KWKAusV Erlöschen und Rückgabe von Zuschlägen (vom 01.12.2021)
... Zuschläge erlöschen 54 Monate nach ihrer Bekanntgabe nach § 15 Absatz 2 , soweit nicht die KWK-Anlage oder das innovative KWK-System an dem Standort, der dem Zuschlag ...
§ 21 KWKAusV Pönalen (vom 20.07.2021)
... oder das innovative KWK-System mehr als 48 Monate nach der Bekanntgabe des Zuschlags nach § 15 Absatz 2 den Dauerbetrieb aufgenommen oder im Fall einer Modernisierung wiederaufgenommen hat, ... Gebots 1. abzüglich der vor Ablauf des 48. auf die Bekanntgabe des Zuschlags nach § 15 Absatz 2 folgenden Monats in Dauerbetrieb genommenen elektrischen KWK-Leistung multipliziert mit 18 Euro ... 2. abzüglich der vor Ablauf des 50. auf die Bekanntgabe des Zuschlags nach § 15 Absatz 2 folgenden Monats in Dauerbetrieb genommenen elektrischen KWK-Leistung multipliziert mit 34 Euro ... 3. abzüglich der vor Ablauf des 52. auf die Bekanntgabe des Zuschlags nach § 15 Absatz 2 folgenden Monats in Dauerbetrieb genommenen elektrischen KWK-Leistung multipliziert mit 50 Euro ... oder 4. abzüglich der vor Ablauf des 54. auf die Bekanntgabe des Zuschlags nach § 15 Absatz 2 folgenden Monats in Dauerbetrieb genommenen elektrischen KWK-Leistung multipliziert mit 66 Euro ... die Forderung nicht vor Ablauf des 56. Kalendermonats nach der Bekanntgabe des Zuschlags nach § 15 Absatz 2 erfüllt hat. (5) Die ausschreibende Stelle teilt dem ... Angaben des Gebots, 2. den Zeitpunkt der Bekanntgabe der Zuschläge nach § 15 Absatz 2 , 3. den Zuschlagswert für das Gebot, 4. die Höhe der vom Bieter ...
§ 27 KWKAusV Völkerrechtliche Vereinbarung (vom 01.01.2023)
... vor der Gebotsabgabe Investitionsbeihilfen in Anspruch genommen hat, 15. abweichend von § 15 die Bekanntgabe der Zuschläge durch die ausschreibende Stelle, 16. abweichend von ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12771/v209134.htm