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Zitierungen von Artikel 18 Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 18 ÜbwRÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÜbwRÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren
G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2146
Artikel 6 JStrRAnpG Änderung des Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens
... folgt geändert: 1. Artikel 3 Nummer 17 Buchstabe b wird aufgehoben. 2. Artikel 18 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Artikel 3 Nummer 23 tritt am 1. Januar 2020 in ...
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