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Artikel 10 - Betriebsrentenstärkungsgesetz (BetrRSG k.a.Abk.)
Artikel 10 Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
Die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 18. Juli 2016 (BGBl. I S. 1679) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Nach § 4 Absatz 2 Nummer 6 wird folgende Nummer 7 eingefügt:
- „7.
- das Vorliegen der Voraussetzungen für den Förderbetrag nach § 100 des Einkommensteuergesetzes;".
- 2.
- § 5 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1 wird wie folgt gefasst:„(1) Der Arbeitgeber hat bei der Durchführung einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung ergänzend zu den Aufzeichnungen nach § 4 Absatz 2 Nummer 8 Folgendes aufzuzeichnen:
- 1.
- im Fall des § 52 Absatz 4 Satz 12 des Einkommensteuergesetzes die erforderliche Verzichtserklärung eines Arbeitnehmers und
- 2.
- im Fall des § 52 Absatz 40 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes die Tatsache, dass vor dem 1. Januar 2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b Absatz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes in der am 31. Dezember 2004 geltenden Fassung pauschal besteuert wurde."
- b)
- Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In dem Satzteil vor Nummer 1 werden die Wörter „gesondert je Versorgungszusage" gestrichen.
- bb)
- In Nummer 1 wird die Angabe „§ 3 Nr. 56 und 63" durch die Wörter „§ 3 Nummer 56 und 63 sowie nach § 100 Absatz 6 Satz 1" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 10 Betriebsrentenstärkungsgesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 BetrRSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BetrRSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 11.12.2018 BGBl. I S. 2338
Artikel 4 UStIntG Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 1989 (BGBl. I S. 1848), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. August 2017 (BGBl. I S. 3214 ) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst: „(1) Der Arbeitgeber hat bei ...
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