Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 4 - Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (12. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 4 Bekanntmachungserlaubnis



Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur kann den Wortlaut der Fahrerlaubnis-Verordnung in der vom 24. August 2017 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

Anzeige