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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung von Vorschriften über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei sowie die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei (GBPolVDVDVEV 2017 k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
In § 10 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 514) wird die Angabe „Absatz 2" gestrichen.
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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung von Vorschriften über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei sowie die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 GBPolVDVDVEV 2017 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GBPolVDVDVEV 2017 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Bundespolizei-Laufbahnverordnung und der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
V. v. 25.03.2020 BGBl. I S. 664
Artikel 2 BPolLVuaÄndV Änderung der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den verkürzten Aufstieg in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei
... Polizeivollzugsdienst in der Bundespolizei vom 15. März 2017 (BGBl. I S. 514), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 16. August 2017 (BGBl. I S. 3261 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 1 Absatz 1 wird ...
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