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Zitierungen von § 7 GfwtDBwVDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 GfwtDBwVDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
GfwtDBwVDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 15d GfwtDBwVDV Einstellung in den Vorbereitungsdienst (vom 04.04.2019)
... wird, erhält eine schriftliche Ablehnung. Für die Bewerbungsunterlagen gilt § 7 Absatz 3 Satz 2 bis 4 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
V. v. 18.03.2019 BGBl. I S. 406
Artikel 1 GfwtDBwVDVÄndV Änderung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden die Angaben zu den §§ 7 bis 15 durch die folgenden Angaben ersetzt: „§ 7 Auswahlverfahren und ... die Angaben zu den §§ 7 bis 15 durch die folgenden Angaben ersetzt: „ § 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren § 8 Anforderungen im ... Rangfolge § 15d Einstellung in den Vorbereitungsdienst". 2. Die §§ 7 bis 15 werden durch die folgenden §§ 7 bis 15d ersetzt: „§ 7 ... den Vorbereitungsdienst". 2. Die §§ 7 bis 15 werden durch die folgenden §§ 7 bis 15d ersetzt: „§ 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum ... 7 bis 15 werden durch die folgenden §§ 7 bis 15d ersetzt: „ § 7 Auswahlverfahren und Zulassung zum Auswahlverfahren (1) Über die Einstellung in ... eingestellt wird, erhält eine schriftliche Ablehnung. Für die Bewerbungsunterlagen gilt § 7 Absatz 3 Satz 2 bis 4 entsprechend." 3. § 35 Absatz 5 Satz 5 wird ...
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