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Artikel 8 - Zweites Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Strafverfahren und zur Änderung des Schöffenrechts (2. VerfRBÄndG k.a.Abk.)
Artikel 8 Änderung des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen
Das Gesetz über das gerichtliche Verfahren in Landwirtschaftssachen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 317-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 17 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 4 Absatz 3 Satz 2 wird aufgehoben.
- 2.
- In § 20 Absatz 3 werden die Wörter „die Vorschriften der §§ 14 Abs. 2 und 30" durch die Wörter „§ 14 Absatz 2 und § 30 dieses Gesetzes" ersetzt.
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