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Artikel 10 - Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (2. EnergieStGuaÄndG k.a.Abk.)
G. v. 27.08.2017 BGBl. I S. 3299, 2018 I 126, 1094
Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 10
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Geltung ab 01.01.2018, abweichend siehe Artikel 10
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Artikel 10 Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2018 in Kraft.
- 1.
- am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Tag folgt, an dem die Europäische Kommission die zu den Artikeln 2 und 4 erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt oder an dem die insoweit erforderliche beihilferechtliche Anzeige bei der Europäischen Kommission erfolgt,
- 2.
- frühestens jedoch am 1. Januar 2018.
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- *)
- Anm. d. Red.: Gemäß B. v. 9. Januar 2018 (BGBl. I S. 126) traten die Änderungen - mit Ausnahme des Artikel 2 Nummer 5 - mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft. Artikel 2 Nummer 5 trat gemäß B. v. 3. Juli 2018 (BGBl. I S. 1094, 2) am 1. Juli 2018 in Kraft.
Text in der Fassung der Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes B. v. 3. Juli 2018 BGBl. I S. 1094 m.W.v. 1. Juli 2018
Frühere Fassungen von Artikel 10 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.07.2018 (12.07.2018) | Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 03.07.2018 BGBl. I S. 1094 |
aktuell vorher | 01.01.2018 (19.01.2018) | Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 09.01.2018 BGBl. I S. 126 |
aktuell | vor 01.01.2018 (19.01.2018) | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von Artikel 10 Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 2. EnergieStGuaÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. EnergieStGuaÄndG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
B. v. 09.01.2018 BGBl. I S. 126
Bekanntmachung 2. EnergieStGuaÄndGBek
... Artikel 10 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3299) wird hiermit bekannt gemacht, dass die zu Artikel 10 Absatz ... vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3299) wird hiermit bekannt gemacht, dass die zu Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes jeweils erforderliche beihilferechtliche Anzeige bei der ...
Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes
B. v. 03.07.2018 BGBl. I S. 1094
Bekanntmachung 2. EnergieStGuaÄndGBek
... Artikel 10 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3299; 2018 I S. 126) wird hiermit bekannt gemacht, dass die ... bekannt gemacht, dass die Europäische Kommission mit Beschluss vom 21. Juni 2018 die zu Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes erforderliche beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat und Artikel ...
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