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Bekanntmachung - Bekanntmachung zur Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag (WhlKrBek2017 k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Auf Grund des Artikels 2 des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 3. Mai 2016 (BGBl. I S. 1062) wird nachstehend in der Anlage zu § 2 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes die Abgrenzung
Die Abgrenzung des Gebiets der Wahlkreise in der nachstehenden Neubeschreibung entspricht der durch Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes festgelegten Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag.
- 1.
- der Wahlkreise 25 Unterems, 52 Goslar - Northeim - Osterode und 53 Göttingen in Niedersachsen,
- 2.
- der Wahlkreise 160 Dresden II - Bautzen II, 164 Erzgebirgskreis I und 165 Zwickau in Sachsen,
- 3.
- des Wahlkreises 186 Darmstadt in Hessen
Die Abgrenzung des Gebiets der Wahlkreise in der nachstehenden Neubeschreibung entspricht der durch Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes festgelegten Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag.
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