interne Verweise§ 1 NetzDG Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen (vom 14.05.2024) ... terroristischer Online-Inhalte (ABl. L 172 vom 17.5.2021, S. 79) nicht anzuwenden. Die §§ 3 , 3b und 3c sind auf terroristische Inhalte im Sinne des Artikels 2 Nummer 7 der Verordnung (EU) ...
Zitat in folgenden NormenGesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 4 NetzDGÄndG Inkrafttreten ... 28. Juni 2021 in Kraft. (2) In Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb tritt § 3 Absatz 2 Nummer 5 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes am 1. Oktober 2021 in Kraft. (3) Am 1. Februar 2022 treten in Kraft: 1. ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 1 NetzDGÄndG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes ... 1 Absatz 2 wird die Angabe „§§ 2 und 3" durch die Angabe „§§ 2 bis 3b und 5a" ersetzt. 2. § 2 Absatz 2 wird wie folgt geändert: ... des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dem sonstigen Recht in Einklang steht." 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort ... (ursprüngliche Entscheidung) herbeiführen kann; ausgenommen sind die Fälle des § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe b . Der Überprüfung bedarf es nur, wenn der Beschwerdeführer oder der Nutzer, für ... Die Möglichkeit der Kontaktaufnahme muss auch im Rahmen der Unterrichtung nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 Buchstabe b eröffnet werden. (2) Das Verfahren nach Absatz 1 Satz 1 muss gewährleisten, ... die der beanstandete Inhalt gespeichert wurde, und Anbietern sozialer Netzwerke über nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 getroffene Entscheidungen anerkennen. (2) Eine privatrechtlich organisierte ... Schlichtungsverfahrens, einschließlich der Schlichtungsordnung, informiert wird. § 3 Absatz 7 Satz 2 und 3 und Absatz 8 bis 10 gilt entsprechend. (3) Beschwerdeführer und Nutzer, für die der beanstandete ... § 3b durchgeführt wurde oder eine Überprüfung der Entscheidung im Sinne des § 3 Absatz 6 Nummer 3 stattgefunden hat und der Anbieter des sozialen Netzwerks allgemein oder im Einzelfall an der ... sind diese Anbieter von Videosharingplattform-Diensten von den Pflichten nach den §§ 2, 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 und 4 sowie Absatz 4 und § 3a befreit. (3) Für Anbieter von Videosharingplattform-Diensten, bei ... 2 Satz 2 genannten nutzergenerierten Videos und Sendungen die Pflichten nach den §§ 2, 3 und 3b nur auf der Grundlage und im Umfang einer Anordnung der in § 4 genannten Behörde. ... von Streitigkeiten mit Anbietern von Videosharingplattform-Diensten über Entscheidungen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 bis 3 im Hinblick auf das Vorliegen von nutzergenerierten Videos und Sendungen, welche Inhalte haben, ... ist. (2) Die Anforderungen von § 3c Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 bis 5 sowie § 3 Absatz 9 und § 3c Absatz 3 und 4 gelten für die behördliche Schlichtungsstelle ... Netzwerken vom 1. September 2017 (BGBl. I S. 3352) anzuwenden. (4) Der Bericht nach § 3 Absatz 9 ist erstmals zum 31. Juli 2022 vorzulegen. (5) Für Einrichtungen der Regulierten ... Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung, die am 28. Juni 2021 bereits anerkannt waren, ist § 3 Absatz 6 Nummer 3 bis zum Ablauf des Jahres 2022 in der Fassung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in ...
Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität
G. v. 30.03.2021 BGBl. I S. 441; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2021/784 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2021 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.07.2022 BGBl. I S. 1182
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12798/v209570.htm