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Zitierungen von § 5 NetzDG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 NetzDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in NetzDG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 NetzDG Bußgeldvorschriften (vom 14.05.2024)
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Satz 1 einen Zustellungsbevollmächtigten nicht benennt. (2) Die ...
 
Zitat in folgenden Normen

Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG)
Artikel 3 G. v. 31.05.2021 BGBl. I S. 1204, 1215; zuletzt geändert durch Artikel 22 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
§ 20 UrhDaG Inländischer Zustellungsbevollmächtigter (vom 14.05.2024)
... eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten für das gerichtliche Verfahren gilt § 5 des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1436
Artikel 1 NetzDGÄndG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
... Vernehmung über sein Recht zur Verweigerung des Zeugnisses zu belehren." 8. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Satz 2 und 3 wird wie folgt gefasst: ... hierüber auf Anfrage Auskunft." 9. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Auskünfte für ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Artikel 29 DDGEG Änderung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes
...  „(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Satz 1 einen Zustellungsbevollmächtigten nicht benennt." b) Absatz 2 Satz 1 wird ... werden." c) Absatz 4 Satz 2 und Absatz 5 werden aufgehoben. 4. § 5 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ...