Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 15 Pflichtversicherungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 PflVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 12 PflVG Leistungspflicht des Entschädigungsfonds (vom 17.04.2024)
... Staatsangehörigen im Ausland entstehen, 1. wenn die Schäden nicht nach § 15 gegenüber der Entschädigungsstelle geltend gemacht werden können, 2. ...
§ 16 PflVG Forderungsübergang auf die Entschädigungsstelle (vom 17.04.2024)
... die Entschädigungsstelle nach § 15 dem Ersatzberechtigten den Schaden ersetzt, gehen die Ansprüche des Ersatzberechtigten gegen ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932, 2584
Artikel 3 VVGuaÄndG Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
... 81 Abs. 2a des Versicherungsaufsichtsgesetzes)" gestrichen. 6. § 12a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Artikel 1 AuslPflVNOG Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
... Staatsangehörigen im Ausland entstehen, 1. wenn die Schäden nicht nach § 15 gegenüber der Entschädigungsstelle geltend gemacht werden können, 2. ... für Schäden aus Auslandsunfällen". 25. § 12a wird § 15 und wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 15 Leistungspflicht der Entschädigungsstelle". b) In Absatz 1 Satz 1 in dem ... nach § 12a" durch die Wörter „Entschädigungsstelle nach § 15 " und die Wörter „geht der Anspruch des Ersatzberechtigten gegen den Halter, den ... oder Teilnehmer zur Zeit der Entscheidung gehören." 30. Der bisherige § 15 wird § 31 und die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 31 ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes und anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 10.12.2007 BGBl. I S. 2833; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 24.04.2013 BGBl. I S. 932
Artikel 1 2. PflVGuaÄndG Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
... oder eines Fahrzeuginsassen des Fahrzeugs verpflichtet ist." 8. In § 12a Abs. 2 Nr. 5 werden die Wörter „des Rates vom 30. Dezember 1983 betreffend die ...