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Zitierungen von § 2a Pflichtversicherungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a PflVG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflVG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 6 PflVG Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge (vom 17.04.2024)
... Haftpflichtversicherung nicht besteht. (2) Ein Fahrzeug, dessen Halter nach § 2a Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 von der Versicherungspflicht befreit ist und für das keine Haftpflichtversicherung nach ...
§ 12 PflVG Leistungspflicht des Entschädigungsfonds (vom 17.04.2024)
... und widerrechtlich herbeigeführt hat, 4. wenn der Halter des Fahrzeugs nach § 2a Absatz 1 Nummer 1 oder 2 von der Versicherungspflicht befreit ist, 5. wenn der Halter des Fahrzeugs nach § ... oder 2 von der Versicherungspflicht befreit ist, 5. wenn der Halter des Fahrzeugs nach § 2a Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 von der Versicherungspflicht befreit ist und das Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalls entgegen § ...
§ 14 PflVG Erstattungspflicht des Entschädigungsfonds, Forderungsübergang und Rückgriff (vom 17.04.2024)
... zahlt, der auf dem Gebiet dieses Staates durch ein Fahrzeug verursacht wurde, dessen Halter nach § 2a Absatz 1 oder 2 von der Versicherungspflicht befreit ist. (2) Soweit ein Entschädigungsfonds im ...
 
Zitat in folgenden Normen

Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 2858; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Anlage 1 BerVersV (zu § 23) Kennzahlen und Versicherungszweige (vom 17.04.2024)
... 6 Kilometer pro Stunde nicht übersteigt oder deren Halter gemäß § 2a des Pflichtversicherungsgesetzes nicht der Pflichtversicherung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unterliegen.  ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2118 im Hinblick auf die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und die Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht und zur Änderung anderer versicherungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Artikel 1 AuslPflVNOG Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
... durch die Angabe „5a Absatz 2" ersetzt. 4. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Ausnahmen von der Versicherungspflicht für ... ersetzt. 4. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „ § 2a Ausnahmen von der Versicherungspflicht für bestimmte Fahrzeuge und deren Gebrauch  ... Haftpflichtversicherung nicht besteht. (2) Ein Fahrzeug, dessen Halter nach § 2a Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 von der Versicherungspflicht befreit ist und für das keine Haftpflichtversicherung nach ... und widerrechtlich herbeigeführt hat, 4. wenn der Halter des Fahrzeugs nach § 2a Absatz 1 Nummer 1 oder 2 von der Versicherungspflicht befreit ist, 5. wenn der Halter des Fahrzeugs nach ... 2 von der Versicherungspflicht befreit ist, 5. wenn der Halter des Fahrzeugs nach § 2a Absatz 1 Nummer 3 oder Absatz 2 von der Versicherungspflicht befreit ist und das Fahrzeug im Zeitpunkt des Unfalls entgegen § ... zahlt, der auf dem Gebiet dieses Staates durch ein Fahrzeug verursacht wurde, dessen Halter nach § 2a Absatz 1 oder 2 von der Versicherungspflicht befreit ist. (2) Soweit ein Entschädigungsfonds im ...
Artikel 7 AuslPflVNOG Folgeänderungen
... 6 Kilometer pro Stunde nicht übersteigt oder deren Halter gemäß § 2a des Pflichtversicherungsgesetzes nicht der Pflichtversicherung in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung unterliegen" ...