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Artikel 3a - Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten (EU/1143/2014-DG k.a.Abk.)
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, kann Reaktorsicherheit und Bau den Wortlaut des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der vom 16. September 2017 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.