interne Verweise§ 2 NSGSylV Schutzgegenstand (vom 10.12.2024) ... Bereich I bezeichnet das Gebiet „Sylter Außenriff" im Sinne von § 1 Satz 3 Nummer 1 und ist durch die Verbindung der in Anlage 1 Abschnitt B Nummer 1 aufgeführten Punkte ... Bereich II bezeichnet das Gebiet „Östliche Deutsche Bucht" im Sinne von § 1 Satz 3 Nummer 2 und ist durch die Verbindung der in Anlage 1 Abschnitt B Nummer 2 aufgeführten Punkte ... das Gebiet „Zentrale Deutsche Bucht nordwestlich der Insel Helgoland" im Sinne von § 1 Satz 3 Nummer 3 und ist durch die Verbindung der in Anlage 1 Abschnitt B Nummer 3 aufgeführten Punkte ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung der Verordnung über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Sylter Außenriff - Östliche Deutsche Bucht"
V. v. 04.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 397
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