Tools:
Update via:
Berichtigung der Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung (BwHFVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung vom 11. August 2017 (BGBl. I S. 3250) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- In § 6 Absatz 3 Satz 1 sind die Wörter „Leistungen nach Absatz 2 Nummer 2 können nicht vor Ablauf von drei, Leistungen nach Absatz 2 Nummer 3 und 4 können nicht vor Ablauf von vier Jahren" durch die Wörter „Leistungen nach Absatz 2 Nummer 1 können nicht vor Ablauf von drei, Leistungen nach Absatz 2 Nummer 2 und 3 können nicht vor Ablauf von vier Jahren" zu ersetzen.
- 2.
- In § 8 Absatz 2, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 4 Satz 2 ist jeweils die Angabe „§§ 8 und 10" durch die Angabe „§§ 7 und 9" zu ersetzen.
- 3.
- In § 19 Absatz 6 ist die Angabe „§ 3" durch die Angabe „§ 2" zu ersetzen.
Schlussformel
Bundesministerium der Verteidigung
Im Auftrag Ulrike Franke
Im Auftrag Ulrike Franke
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12815/index.htm