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Zitierungen von § 33 PatAnwAPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 33 PatAnwAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PatAnwAPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 PatAnwAPrV Aufgaben, Rechte und Pflichten der Mitglieder der Prüfungskommission
... und nicht an Weisungen gebunden. Im Übrigen unterstehen die Mitglieder nach § 33 Absatz 1 Nummer 2 bis 4 der Dienstaufsicht der oder des Vorsitzenden der Prüfungskommission. Die oder der ...
§ 47 PatAnwAPrV Prüfungsausschuss
... besteht aus 1. einer oder einem Vorsitzenden, die oder der dem in § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Personenkreis entstammen muss, 2. einem Mitglied des Deutschen Patent- und ...
§ 69 PatAnwAPrV Prüfungsausschuss
... besteht aus 1. einer oder einem Vorsitzenden, die oder der dem in § 33 Absatz 1 Nummer 1 und 2 genannten Personenkreis entstammen muss, 2. einem Mitglied des Deutschen Patent- und ...
§ 75 PatAnwAPrV Geltung weiterer Vorschriften
... Im Übrigen gelten für Eignungsprüfungen die §§ 33 , 34, 37, 38, 39 Absatz 2 Satz 2, die §§ 41, 42 Absatz 1, 2, 3 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 ...
§ 77 PatAnwAPrV Übergangsvorschrift zu § 33 (vom 01.08.2022)
... Mitglieder der Prüfungskommission, die vor dem 31. Juli 2022 berufen wurden, gilt § 33 Absatz 3 Satz 1 in der bis zum 31. Juli 2022 geltenden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 28 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
... die Wörter „§ 39a Absatz 4 bis 6 und des § 41" ersetzt. 2. § 33 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:  ...

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Führung notarieller Akten und Verzeichnisse, der Notarfachprüfungsverordnung, der Notarverzeichnis- und -postfachverordnung, der Rechtsanwaltsverzeichnis- und -postfachverordnung und der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung sowie zur Einführung der Patentanwaltsverzeichnisverordnung
V. v. 17.12.2021 BGBl. I S. 5219
Artikel 7 PatAnwVVEVuaÄndV Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
... 76 Übergangsbestimmungen zu Teil 1 § 77 Übergangsvorschrift zu § 33 § 78 Übergangsbestimmungen zu Teil 3". 2. § 33 wird wie ... zu § 33 § 78 Übergangsbestimmungen zu Teil 3". 2. § 33 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ... sie zuvor Gegenstand des Studiengangs waren. § 77 Übergangsvorschrift zu § 33 Für Mitglieder der Prüfungskommission, die vor dem 31. Juli 2022 berufen ... Für Mitglieder der Prüfungskommission, die vor dem 31. Juli 2022 berufen wurden, gilt § 33 Absatz 3 Satz 1 in der bis zum 31. Juli 2022 geltenden Fassung. § 78 Übergangsbestimmungen ...