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Zitierungen von § 38 PatAnwAPrV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 38 PatAnwAPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PatAnwAPrV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 37 PatAnwAPrV Prüfungsgebühr (vom 01.08.2022)
... vollständig erstattet. Gleiches gilt bei einem Rücktritt nach § 38 Absatz 2 , der spätestens zwei Monate vor dem Monatsersten des Prüfungstermins erfolgt. ...
§ 54 PatAnwAPrV Erste Wiederholungsprüfung (vom 01.08.2022)
... (5) Für die Wiederholungsprüfung gelten im Übrigen die §§ 37 bis 53 entsprechend mit der Maßgabe, dass sich im Fall des Absatzes 2 die ...
§ 75 PatAnwAPrV Geltung weiterer Vorschriften
... Im Übrigen gelten für Eignungsprüfungen die §§ 33, 34, 37, 38 , 39 Absatz 2 Satz 2, die §§ 41, 42 Absatz 1, 2, 3 Satz 1 Nummer 4, Satz 2 und 3, Absatz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 07.07.2021 BGBl. I S. 2363, 2022 I S. 666
Artikel 28 BRAORefG Änderung der Patentanwaltsausbildungs- und -prüfungsverordnung
... durch die Wörter „das Deutsche Patent- und Markenamt" ersetzt. 5. In § 38 Absatz 1 werden die Wörter „Die Präsidentin oder der Präsident des Deutschen Patent- ...
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