Änderung § 4 NLV vom 29.10.2022

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§ 2 NLV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 29.10.2022 geltenden Fassung
§ 4 NLV n.F. (neue Fassung)
in der am 29.10.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 3 V. v. 21.10.2022 BGBl. I S. 1879
 

(Text alte Fassung)

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Text neue Fassung)

§ 4 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


(Textabschnitt unverändert)

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Neuartige Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 2000 (BGBl. I S. 123), die zuletzt durch Artikel 13 der Verordnung vom 5. Juli 2017 (BGBl. I S. 2272) geändert worden ist, außer Kraft.



 



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