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Artikel 1 - Verordnung zur Neufassung der Vorschriften zur Übertragung von Befugnissen nach dem Telekommunikationsgesetz, dem Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und dem Funkanlagengesetz sowie zur Anpassung der Übertragung von Befugnissen an zukünftige Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKEMVFuAÜbertrVEV k.a.Abk.)
Artikel 1 Verordnung zur Übertragung von Verordnungsermächtigungen nach dem Telekommunikationsgesetz, dem Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und dem Funkanlagengesetz
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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Neufassung der Vorschriften zur Übertragung von Befugnissen nach dem Telekommunikationsgesetz, dem Elektromagnetische-Verträglichkeit-Gesetz und dem Funkanlagengesetz sowie zur Anpassung der Übertragung von Befugnissen an zukünftige Änderungen des Telekommunikationsgesetzes
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 TKEMVFuAÜbertrVEV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
TKEMVFuAÜbertrVEV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 3 TKEMVFuAÜbertrVEV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Artikel 1 dieser Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die ...
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