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Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (1. BKVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 1 Änderung der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung
Die Anlage der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung vom 19. April 2001 (BGBl. I S. 642) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der laufenden Nummer 9 wird in Spalte 3 Buchstabe e wie folgt gefasst:
- „e)
- betriebliche Erfordernisse und Kundenwünsche in Einklang bringen, dabei Belange mobilitätseingeschränkter Fahrgäste, insbesondere von Menschen mit Behinderungen, berücksichtigen".
- 2.
- In der laufenden Nummer 11 wird in Spalte 3 Buchstabe c wie folgt gefasst:
- „c)
- Straßenkarten, Straßenpläne sowie digitale Systeme anwenden".
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12847/a210122.htm