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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 100 Euro (Goldmünze „UNESCO Welterbe - Luthergedenkstätten Eisleben und Wittenberg" - GoldMünzeLutherGedStätt k.a.Abk.)

B. v. 23.10.2017 BGBl. I S. 3627 (Nr. 71)
Geltung ab 09.11.2017; FNA: 692-3-15 Ausprägung von Euro-Münzen

Bekanntmachung



Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, in Würdigung des UNESCO Welterbes Luthergedenkstätten Eisleben und Wittenberg eine Gedenkmünze zu 100 Euro aus Gold prägen zu lassen.

Die Auflage der Münze beträgt ca. 160.000 Stück. Die Münze wird zu gleichen Teilen in den Münzstätten Berlin (Münzzeichen „A"), München (Münzzeichen „D"), Stuttgart (Münzzeichen „F"), Karlsruhe (Münzzeichen „G") und Hamburg (Münzzeichen „J") in Stempelglanzausführung geprägt.

Die Münze wird ab dem 2. Oktober 2017 in den Verkehr gebracht. Sie besteht aus Gold mit einem Feingehalt von 999,9 Tausendteilen (Feingold), hat einen Durchmesser von 28 Millimetern und eine Masse von 15,55 Gramm.

Der Entwurf stammt von dem Künstler Bastian Prillwitz aus Berlin.

Die Bildseite zeigt die sechs UNESCO-Welterbestätten mit den Eisleber Stätten im Vordergrund und dem Lutherhaus als Lebensmittelpunkt des Reformators im Zentrum. Über eine weitläufige Durchwegung werden die Menschen zur Betrachtung und zur Beschäftigung mit dem Erbe eingeladen.

Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND", die zwölf Europasterne, die Wertziffer mit der Euro-Bezeichnung sowie die Jahreszahl „2017" und - je nach Münzstätte - das Münzzeichen „A", „D", „F", „G" oder „J".

Der Münzrand wird geriffelt ausgeführt.


Schlussformel



Der Bundesminister der Finanzen

Schäuble

Abb. Bild- und Wertseite Goldmünze "UNESCO Welterbe - Luthergedenkstätten Eisleben und Wittenberg" (BGBl. 2017 I S. 3627)