Eingangsformel - Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (1. StVZOÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen

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das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Grund des § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a, c, k, s und x, Nummer 7 des Straßenverkehrsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 2003 (BGBl. I S. 310, 919), von denen § 6 Absatz 1 im einleitenden Satzteil zuletzt durch Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a des Gesetzes vom 28. November 2014 (BGBl. I S. 1802) und § 6 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe x durch Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe a des Gesetzes vom 3. Mai 2005 (BGBl. I S. 1221) eingefügt worden sind,

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das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auf Grund des § 38 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 51 und des § 39 Satz 1 des Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), von denen § 38 Absatz 2 Satz 1 und § 39 Satz 1 durch Artikel 76 Nummer 2 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden sind, nach Anhörung der beteiligten Kreise:



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