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Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Artikels 1 Nummer 4 und 5 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes (30. AbgGuaÄndGInkrB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Dreißigsten Gesetzes zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Dreiundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes vom 11. Juli 2014 (BGBl. I S. 906) wird bekannt gemacht, dass die Nummern 4 und 5 des Artikels 1 des Gesetzes am 24. Oktober 2017 in Kraft getreten sind.
Schlussformel
Der Präsident des Deutschen Bundestages
Schäuble
Schäuble
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