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Berichtigung des Gesetzes über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (FahrlGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Das Gesetz über das Fahrlehrerwesen und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162) ist wie folgt zu berichtigen:
In Artikel 1 § 1 Absatz 4 ist Satz 3 zu streichen.
In Artikel 1 § 1 Absatz 4 ist Satz 3 zu streichen.
Schlussformel
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Im Auftrag Renate Bartelt-Lehrfeld
Im Auftrag Renate Bartelt-Lehrfeld
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