interne Verweise§ 2 ERVV Anforderungen an elektronische Dokumente (vom 17.07.2024) ... Dateiformat TIFF übermittelt werden. Die Dateiformate PDF und TIFF sollen den nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 bekanntgemachten Versionen entsprechen. (2) Das elektronische Dokument soll den nach ... 1 bekanntgemachten Versionen entsprechen. (2) Das elektronische Dokument soll den nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 und 6 bekanntgemachten technischen Standards entsprechen. (3) Dem elektronischen Dokument ... strukturierter maschinenlesbarer Datensatz im Dateiformat XML beigefügt werden, der den nach § 5 Absatz 1 Nummer 2 bekanntgemachten Definitions- oder Schemadateien entspricht und mindestens enthält: ...
§ 3 ERVV Überschreitung der Höchstgrenzen ... glaubhaft gemacht, dass die nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 bekanntgemachten Höchstgrenzen für die Anzahl oder das Volumen elektronischer Dokumente ... unter Beifügung des Schriftsatzes und der Anlagen als elektronische Dokumente auf einem nach § 5 Absatz 1 Nummer 4 bekanntgemachten zulässigen physischen ...
Zitat in folgenden NormenBußgeldaktenübermittlungsverordnung (BußAktÜbV)
V. v. 06.04.2020 BGBl. I S. 765; zuletzt geändert durch Artikel 41 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 5 BußAktÜbV Ersatzmaßnahmen (vom 17.07.2024) ... Anforderung ist die elektronische Akte nachzureichen. (2) Können die nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung bekanntgemachten Höchstgrenzen für die Anzahl oder das Volumen elektronischer Dokumente ...
Dokumentenerstellungs- und -übermittlungsverordnung (DokErstÜbV)
V. v. 28.02.2020 BGBl. I S. 244; zuletzt geändert durch Artikel 40 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 6 DokErstÜbV Ersatzmaßnahmen (vom 17.07.2024) ... Fassung des Dokuments oder Ermittlungsvorgangs nachzureichen. (2) Können die nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung bekanntgemachten Höchstgrenzen für die Anzahl oder das Volumen elektronischer Dokumente ...
Strafaktenübermittlungsverordnung (StrafAktÜbV)
V. v. 14.04.2020 BGBl. I S. 799; zuletzt geändert durch Artikel 39 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 5 StrafAktÜbV Ersatzmaßnahmen (vom 17.07.2024) ... Anforderung ist die elektronische Akte nachzureichen. (2) Können die nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung bekanntgemachten Höchstgrenzen für die Anzahl oder das Volumen elektronischer Dokumente ...
Strafvollzugsgerichtsaktenübermittlungsverordnung (StVollzGerAktÜbV)
V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 410; zuletzt geändert durch Artikel 42 G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
§ 5 StVollzGerAktÜbV Ersatzmaßnahmen (vom 17.07.2024) ... Anforderung ist die elektronische Akte nachzureichen. (2) Können die nach § 5 Absatz 1 Nummer 3 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung bekanntgemachten Höchstgrenzen für die Anzahl oder das Volumen elektronischer Dokumente ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 05.10.2021 BGBl. I S. 4607
Artikel 6 ERVAG Änderung der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung ... Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das elektronische Dokument soll den nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 und 6 bekanntgemachten technischen Standards entsprechen." 3. § 5 wird wie folgt ... 5 Absatz 1 Nummer 1 und 6 bekanntgemachten technischen Standards entsprechen." 3. § 5 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort ...
Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz
G. v. 12.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 234
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