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Zitierungen von Elektronischer-Rechtsverkehr-Bußgeld-Subdelegationsverordnung (ERVBußSubV)
Sie sehen die Vorschriften, die auf ERVBußSubV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ERVBußSubV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums der FinanzenV. v. 08.02.2018 BGBl. I S. 197
Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums des InnernV. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4018
Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Bereich des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und JugendV. v. 19.12.2017 BGBl. I S. 4006
Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale InfrastrukturV. v. 21.12.2017 BGBl. I S. 4032
Zitate in aufgehobenen Titeln
Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
V. v. 21.12.2017 BAnz AT 29.12.2017 V1
Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
V. v. 21.12.2017 BGBl. I S. 4031
Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit
V. v. 14.12.2017 BAnz AT 21.12.2017 V1
Verordnung für eine Übergangsregelung zur Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs mit Bußgeldbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
V. v. 20.12.2017 BGBl. I S. 4023
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/12883/v0.htm