Artikel 1 - Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung (MOGuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Marktorganisationsgesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. Dezember 2017 MOG Anlage

Die Anlage des Marktorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746) wird wie folgt geändert:

1.
Abschnitt I wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:

„2.
Name und Anschrift von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,".

b)
Die bisherigen Nummern 2 bis 11 werden die Nummern 3 bis 12.

2.
Abschnitt II wird wie folgt geändert:

a)
Nach Nummer 1 werden folgende Nummern 2 bis 4 eingefügt:

„2.
Name, Anschrift und Betriebsnummer von Mitgliedern von Erzeugerorganisationen,

3.
Datum des Eintritts des jeweiligen Mitglieds in eine Erzeugerorganisation,

4.
Datum des Austritts des jeweiligen Mitglieds aus einer Erzeugerorganisation,".

b)
Die bisherigen Nummern 2 bis 14 werden die Nummern 5 bis 17.

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Zitierungen von Artikel 1 Verordnung zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes und der Obst-Gemüse-Erzeugerorganisationendurchführungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 MOGuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MOGuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fünftes Gesetz zur Änderung des Marktorganisationsgesetzes
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 642
Artikel 1 5. MOGÄndG Änderung des Marktorganisationsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2017 (BGBl. I S. 3746), das durch Artikel 1 der Verordnung vom 28. November 2017 (BGBl. I S. 3824 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 5 wird in der ...


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