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Artikel 7 - Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (5. FortbVÄnduAufhV k.a.Abk.)
Artikel 7 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb
Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 8. Dezember 2017 FachbPrV § 6, Anlage 1, Anlage 2
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb vom 31. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2882) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 6 Absatz 3 wird durch folgende Absätze 3 und 4 ersetzt:„(3) Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel der Punktebewertungen der Prüfungsleistungen in den einzelnen Handlungsbereichen.(4) Ist die Prüfung bestanden, stellt die zuständige Stelle zwei Zeugnisse aus. Im ersten Zeugnis wird der Erwerb dieses Fortbildungsabschlusses bescheinigt mit der Angabe
- 1.
- der Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3 und
- 2.
- der Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung.
- 1.
- die Benennung und die jeweilige Punktebewertung der fünf Handlungsbereiche nach § 3 Absatz 1,
- 2.
- die Gesamtnote nach Absatz 3 und
- 3.
- gegebenenfalls die Befreiungen nach § 5.
- 2.
- Die Anlagen 1 und 2 werden aufgehoben.
Zitierungen von Artikel 7 Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 5. FortbVÄnduAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
5. FortbVÄnduAufhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Vertrieb-Fortbildungsprüfungsverordnung (VertrFPrV)
V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 258
§ 15 VertrFPrV Übergangsvorschriften
... Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb vom 31. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2882), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 30. November 2017 (BGBl. I S. 3827 ) geändert worden ist, begonnen worden sind, sind nach den Vorschriften der vorstehend ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Vertrieb-Fortbildungsprüfungsverordnung (VertrFPrV)
V. v. 21.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 258
§ 16 VertrFPrV Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb vom 31. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2882), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 30. November 2017 (BGBl. I S. 3827 ) geändert worden ist, außer ...
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