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Artikel 9 - Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen (5. FortbVÄnduAufhV k.a.Abk.)
Artikel 9 Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin
Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. Dezember 2017 PharmRefAusbV § 2, § 6, Anlage 1, Anlage 2, Anlage 3
Die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1192) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 2 Absatz 1 Nummer 3 wird die Angabe „Anlage 3" durch das Wort „Anlage" ersetzt.
- 2.
- § 6 Absatz 3 wird durch folgende Absätze 3 und 4 ersetzt:„(3) Die Gesamtnote ergibt sich aus dem arithmetischen Mittel aus den Punktebewertungen der einzelnen Prüfungsleistungen nach Absatz 1.(4) Ist die Prüfung bestanden, stellt die zuständige Stelle zwei Zeugnisse aus. Im ersten Zeugnis wird der Erwerb dieses Fortbildungsabschlusses bescheinigt mit der Angabe
- 1.
- der Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3 und
- 2.
- der Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung.
- 1.
- die Prüfungsform „Schriftliche Prüfungsleistung" sowie die Benennung und die jeweilige Punktebewertung der Qualifikationsbereiche nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 3,
- 2.
- die Prüfungsform „Fachgespräch" sowie die Benennung und die Punktebewertung des Qualifikationsbereiches nach § 3 Absatz 1 Nummer 4,
- 3.
- die Gesamtnote nach Absatz 3 und
- 4.
- gegebenenfalls die Befreiungen nach § 5.
- 3.
- Die Anlagen 1 und 2 werden aufgehoben.
- 4.
- Die Anlage 3 wird Anlage 1 und in der Überschrift wird die Angabe „Anlage 3" durch das Wort „Anlage" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 9 Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 5. FortbVÄnduAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
5. FortbVÄnduAufhV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2153
Artikel 37 6. FortbVÄndV Änderung der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin
... Pharmareferent/Geprüfte Pharmareferentin vom 26. Juni 2007 (BGBl. I S. 1192), die durch Artikel 9 der Verordnung vom 30. November 2017 (BGBl. I S. 3827 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Die §§ 5 und 6 ...
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