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Artikel 2 - Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen (10. GGRVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
Die Gefahrgutkostenverordnung vom 7. März 2013 (BGBl. I S. 466), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. März 2017 (BGBl. I S. 568) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 2 Satz 2 werden nach der Angabe „Anlage 2" die Wörter „und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1" eingefügt.
- b)
- In Absatz 3 Satz 2 werden nach der Angabe „Anlage 3" die Wörter „und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1" eingefügt.
- c)
- In Absatz 4 Satz 2 werden nach der Angabe „Anlage 4" die Wörter „und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1" eingefügt.
- d)
- In Absatz 5 Satz 2 werden nach der Angabe „Anlage 5" die Wörter „und für Widerspruchsverfahren aus § 2 in Verbindung mit der Anlage 1" eingefügt.
- 2.
- Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Im I. Teil: Verkehrsträgerübergreifende Gebühren wird die Tabelle durch folgende Tabelle ersetzt:
„Gebühren- nummer | Gebührentatbestand | Gebühr (EUR) |
001 | Zurückweisung eines Widerspruchs | |
aus formalen Gründen | 60 bis 425 | |
aus sachlichen Gründen | 120 bis 850 | |
002 bis 012 | nicht vergeben | |
013 | Anordnung von Maßnahmen zur Beseitigung festgestellter oder zur Ver- hütung künftiger Verstöße gegen Vorschriften des Gefahrgutbeförderungs- gesetzes oder gegen die nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz erlas- senen Rechtsverordnungen (§ 8 des Gefahrgutbeförderungsgesetzes). | 25 je begonnene Viertelstunde". |
- b)
- Im IV. Teil: Binnenschiffsverkehr wird die Tabelle wie folgt geändert:
- aa)
- Die Gebührennummer 720.2 wird gestrichen.
- bb)
- In der Gebührennummer 723 wird in der dritten Spalte die Angabe „320 bis 640" durch die Wörter „50 je Stunde" ersetzt.
Zitierungen von Artikel 2 Zehnte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 10. GGRVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
10. GGRVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Artikel 4 10. GGRVÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Satzes 2 mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft. Artikel 1 Nummer 16, Artikel 2 und Artikel 2a treten am Tag nach der Verkündung in ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutkostenverordnung
B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 308
Bekanntmachung GGKostVNB 2019
... 17. März 2017 (BGBl. I S. 568), 5. den am 14. Dezember 2017 in Kraft getretenen Artikel 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3859 ) und 6. den am 28. Februar 2019 in Kraft getretenen Artikel 4 der eingangs genannten ...
Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 124
Artikel 4 11. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
... Gefahrgutkostenverordnung vom 7. März 2013 (BGBl. I S. 466), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3859 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1 Absatz 1 wird wie ...
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