Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 5 38. BImSchV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 38. BImSchV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 38. BImSchV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 7 38. BImSchV Energetische Menge des elektrischen Stroms in anderen Fällen (vom 29.07.2023)
... Schätzwert nach Absatz 3 bekannt gegeben wurde. (2) Der Dritte nach § 5 Absatz 1 Satz 2 führt Aufzeichnungen über die Personen, auf die nachweislich ein reines ... (4) Die energetische Menge des im jeweiligen Verpflichtungsjahr nach § 5 anrechenbaren elektrischen Stroms ergibt sich durch die Multiplikation der Zahl der reinen ... zu informieren. Ein Hinweis auf diese Informationspflicht ist in die Vereinbarung nach § 5 Absatz 2 Satz 1  ...
§ 8 38. BImSchV Mitteilung der energetischen Menge (vom 29.07.2023)
... Bescheinigung sind die energetische Menge des elektrischen Stroms in Megawattstunden und die nach § 5 Absatz 3 errechneten Treibhausgasemissionen in Kilogramm CO2-Äquivalent angegeben. ...
§ 20 38. BImSchV Zuständige Stellen (vom 29.07.2023)
... 1. die Ermittlung und Bekanntgabe der Werte der durchschnittlichen Treibhausgasemissionen nach § 5 Absatz 4 und 5 , 2. die Prüfung der nach § 8 Absatz 1 mitgeteilten energetischen Menge ... Anrechnung von in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb genutztem elektrischem Strom nach § 5 Absatz 1 , 2. die Anrechnung von fossilen Kraftstoffen nach § 11, 3. die ...
Anlage 3 38. BImSchV (zu § 5 Absatz 3 und § 11 Absatz 2) Anpassungsfaktoren für die Antriebseffizienz (vom 29.07.2023)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote
V. v. 12.11.2021 BGBl. I S. 4932
Artikel 1 ThgMQWV Änderung der Verordnung zur Festlegung weiterer Bestimmungen zur Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen
... an Biokraftstoffe nach der Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung." 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 Anrechnung von in Straßenfahrzeugen mit ... 5. § 5 wird wie folgt gefasst: „ § 5 Anrechnung von in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb genutztem elektrischem Strom  ... a) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Der Dritte nach § 5 Absatz 1 Satz 2 führt Aufzeichnungen über die Personen, auf die nachweislich ein reines ... 1. die Ermittlung und Bekanntgabe der Werte der durchschnittlichen Treibhausgasemissionen nach § 5 Absatz 3 und 4 , 2. die Prüfung der nach § 8 Absatz 1 mitgeteilten energetischen Menge ... Anrechnung von in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb genutztem elektrischem Strom nach § 5 Absatz 1 , 2. die Anrechnung von fossilen Kraftstoffen nach § 11, 3. die ...