Bekanntmachung - Hinweis auf Aufhebung von Landesrecht, das von Bundesrecht abwich (Nordrhein-Westfalen) (LRAbwBek k.a.Abk.)

B. v. 13.12.2017 BGBl. I S. 3903 (Nr. 77); Geltung ab 01.01.2011
Bekanntmachung

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Bekanntmachung ändert mWv. 1. Januar 2011 SGG § 14

Nachstehend wird der Hinweis des Landes Nordrhein-Westfalen auf Aufhebung von Landesrecht mitgeteilt, das von Bundesrecht nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1, Artikel 84 Absatz 1 Satz 2, Artikel 125b Absatz 1 Satz 3 oder Artikel 125b Absatz 2 des Grundgesetzes abwich:

Bundesrecht,
von dem abgewichen wurde
Abweichendes Landesrecht
Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
a) Aufgehobene(s) Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
b) Fundstelle
c) Aufgehoben durch Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
d) Fundstelle
e) Tag des Inkrafttretens der Aufhebung
§ 14 Absatz 3 Satz 1 des Sozialgerichtsgeset-
zes in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 1975 (BGBl. I S. 2535)
a) § 5 des Gesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes
im Lande Nordrhein-Westfalen vom 8. Dezember 1953
b) GV. NRW. S. 412
c) Artikel 2 Nummer 29 des Gesetzes zur Modernisierung und
Bereinigung von Justizgesetzen im Land Nordrhein-Westfalen
vom 26. Januar 2010
d) GV. NRW. S. 30
e) 1. Januar 2011




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