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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen (SvEVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung


Artikel 3 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 25. Mai 2018 DEÜV § 33

§ 33 der Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 152), die zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2575) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter „eine maschinell geführte Datei" durch die Wörter „ein maschinell geführtes Dateisystem" ersetzt.

2.
In Absatz 5 werden die Wörter „eine automatisierte Datei" durch die Wörter „ein maschinell geführtes Dateisystem" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung und anderer Verordnungen

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 SvEVuaÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SvEVuaÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 5 SvEVuaÄndV Inkrafttreten
... tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Januar 2018 in Kraft. (2) Die Artikel 2 und 3 treten am 25. Mai 2018 in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

RV-Leistungsverbesserungs- und -Stabilisierungsgesetz
G. v. 28.11.2018 BGBl. I S. 2016
Artikel 6 RVLSG Folgeänderungen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2006 (BGBl. I S. 152), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3906 ) geändert worden ist, werden die Wörter „der Gleitzone" durch die Wörter ...