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Berichtigung der Zweiten Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich (2. SpBootRÄndVBer k.a.Abk.)

B. v. 22.12.2017 BGBl. I S. 4043 (Nr. 80); Geltung ab 10.05.2017

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 10. Mai 2017 2. SpBootRÄndV Artikel 1, Artikel 7, Artikel 8, SpFV § 1, § 4, § 10, § 17, § 18, Anlage 2, SportSeeSchV

Die Zweite Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich vom 3. Mai 2017 (BGBl. I S. 1016) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
Artikel 1 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In § 1 Nummer 2 ist das Wort „Binnnenschifffahrtsstraßen" durch das Wort „Binnenschifffahrtsstraßen" zu ersetzen.

b)
In § 4 Absatz 5 Satz 2 ist das Wort „Nichtereneuerung" durch das Wort „Nichterneuerung" zu ersetzen.

c)
In § 10 Absatz 1 Satz 4 ist das Wort „köperlichen" durch das Wort „körperlichen" zu ersetzen.

d)
In § 17 Absatz 1 Satz 1 ist das Wort „beiliehenen" durch das Wort „beliehenen" zu ersetzen.

e)
In § 18 Absatz 1 ist in der Tabelle in Nummer 16, Spalte 2 das Wort „Vewaltungsverfahrensgesetzes" durch das Wort „Verwaltungsverfahrensgesetzes" zu ersetzen.

f)
In der Anlage 2 Abschnitt I Nummer 2 Satz 4 ist das Wort „Deuterananomalie" durch das Wort „Deuteranomalie" zu ersetzen.

2.
In Artikel 7 Nummer 1 sind die Wörter „§ 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3" durch die Wörter „§ 5 Absatz 1 Nummer 3" zu ersetzen.

3.
In Artikel 8 Satz 1 ist die Angabe „Satzes 2" durch die Angabe „Satzes 3" zu ersetzen.


Schlussformel



Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag Reinhard Klingen