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Zitierungen von § 2 Fahrlehrer-Prüfungsverordnung
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 FahrlPrüfVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FahrlPrüfVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 7 FahrlPrüfVO Beschlussfähigkeit und Abstimmung
... Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn die in § 2 jeweils genannten Mitglieder mitwirken. (2) Die Entscheidungen ergehen mit ...
§ 20 FahrlPrüfVO Entscheidung über die Prüfungen und Lehrproben
... über die Bewertung der Prüfungen und Lehrproben. (2) Werden nach § 2 Absatz 4 Satz 1 die fahrpraktische Prüfung oder die Lehrproben nicht vor dem vollständigen ...
§ 21 FahrlPrüfVO Bekanntgabe der Entscheidung
... vorsitzende Mitglied oder ein Mitglied nach § 2 Absatz 4 gibt dem Fahrlehreranwärter oder Bewerber die Bewertung nach jeder einzelnen Prüfung ...
§ 27 FahrlPrüfVO Ausnahmen
... §§ 1 bis 6 und 9 gelten nicht für die in § 44 Absatz 2 des Fahrlehrergesetzes genannten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
Artikel 3 DV-FahrlGuaÄndV Änderung der Fahrlehrer-Prüfungsverordnung (vom 31.12.2019)
... vom 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2, 42) wird wie folgt geändert: 1. § 2 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert: ...
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