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Bekanntmachung über das Inkrafttreten von Teilen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (2. EnergieStGuaÄndGBek k.a.Abk.)

B. v. 09.01.2018 BGBl. I S. 126 (Nr. 3); Geltung ab 01.01.2018
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Bekanntmachung



Nach Artikel 10 Absatz 2 Satz 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes vom 27. August 2017 (BGBl. I S. 3299) wird hiermit bekannt gemacht, dass die zu Artikel 10 Absatz 2 Satz 1 des vorbezeichneten Gesetzes jeweils erforderliche beihilferechtliche Anzeige bei der Europäischen Kommission zwischenzeitlich erfolgt ist und Artikel 2 Nummer 1 bis 4 sowie Artikel 4 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes damit mit Wirkung vom 1. Januar 2018 in Kraft getreten sind.


Schlussformel



Bundesministerium der Finanzen

Im Auftrag Rißmann