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Berichtigung der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See (GGVSeeNB 2017Ber k.a.Abk.)

B. v. 05.01.2018 BGBl. I S. 131 (Nr. 3); Geltung ab 14.12.2017

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 14. Dezember 2017 GGVSeeNB 2017 Bekanntmachung, GGVSee § 4, § 17, § 28

In der Bekanntmachung der Neufassung der Gefahrgutverordnung See vom 7. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3862) ist die Neufassung wie folgt zu berichtigen:

1.
§ 4 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In Absatz 7 Satz 2 sind die Wörter „Nummern 1 und 3.6" durch die Wörter „Nummer 1 und 3.6" zu ersetzen.

b)
In Absatz 12 Satz 2 ist nach dem Wort „wiederholen" ein Komma einzufügen.

2.
§ 17 ist wie folgt zu berichtigen:

a)
In Nummer 1 ist das Wort „Anschnitten" durch das Wort „Abschnitten" zu ersetzen.

b)
In Nummer 11 ist das Wort „IMDG-Code" durch die Wörter „des IMDG-Codes" zu ersetzen.

3.
In § 28 Absatz 6 ist die Angabe „15. Februar 2015" durch die Angabe „15. Februar 2016" zu ersetzen.


Schlussformel



Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Im Auftrag Gudula Schwan

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