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Schlussformel - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2015 (2. FinAusglG2015DV k.a.Abk.)

Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister für besondere Aufgaben

Mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Bundesministers der Finanzen beauftragt

Peter Altmaier

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