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Berichtigung - Berichtigung der Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung (MVTAusbVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Metallverfahrenstechnologenausbildungsverordnung vom 4. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3834) ist wie folgt zu berichtigen:
In § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 ist jeweils das Wort „Arbeitsprobe" durch das Wort „Arbeitsaufgabe" zu ersetzen.
In § 18 Absatz 2 Satz 2 und 3 ist jeweils das Wort „Arbeitsprobe" durch das Wort „Arbeitsaufgabe" zu ersetzen.
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