§ 2 BauArbbV10 Anwendungsausnahmen ... und selbstständige Betriebsabteilungen mit Sitz im Inland, die unter einen der in der Anlage 2 abgedruckten fachlichen Geltungsbereiche der am 1. Januar 2003 geltenden Mantel- oder ... überwiegend Tätigkeiten ausüben, die in den vorstehenden Absätzen oder in der Anlage 2 oder Anlage 4 dieser Verordnung aufgeführt sind, soweit aufgrund der Ausübung dieser ... aufgrund der Ausübung dieser Tätigkeiten ein in einem vorstehenden Absatz oder in der Anlage 2 oder Anlage 4 genannter fachlicher Geltungsbereich eröffnet ...