Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten (SchwPestVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten


Artikel 2 ändert mWv. 14. März 2018 JagdzeitV § 1

§ 1 der Verordnung über die Jagdzeiten vom 2. April 1977 (BGBl. I S. 531), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. April 2002 (BGBl. I S. 1487) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 Nummer 6 wird aufgehoben.

2.
In Absatz 2 werden die Wörter „beim Schwarzwild auf Frischlinge und Überläufer, auf" durch die Wörter „auf Schwarzwild," ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed