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Berichtigung - Berichtigung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilVBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Die Stoffstrombilanzverordnung vom 14. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3942) ist wie folgt zu berichtigen:
In Anlage 2 Tabelle 2 Fußnote 2 ist die Angabe „http://gis.uba.de/webseite/depo1" durch die Angabe „http://gis.uba.de/website/depo1/" zu ersetzen.
In Anlage 2 Tabelle 2 Fußnote 2 ist die Angabe „http://gis.uba.de/webseite/depo1" durch die Angabe „http://gis.uba.de/website/depo1/" zu ersetzen.
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