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Zitierungen von Sechzehnte Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für Nutzleistungen der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung

Sie sehen die Vorschriften, die auf 16. BAMKostV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 16. BAMKostV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BAM Besondere Gebührenverordnung (BAMBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1712
§ 4 BAMBGebV Inkrafttreten; Außerkrafttreten
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