Änderung Anlage I EEMD-ZV vom 11.01.2019

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Anlage I EEMD-ZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 11.01.2019 geltenden Fassung
Anlage I EEMD-ZV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 01.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 258
(Textabschnitt unverändert)

Anlage I Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen (Prüfvereinbarung)


(Text alte Fassung)

(Text hier nicht wiedergegeben, siehe oben Link zum Bundesanzeiger)

(Text neue Fassung)

(siehe angehängtes PDF)




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