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Synopse aller Änderungen der EEMD-ZV am 30.10.2021

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 30. Oktober 2021 durch Artikel 2 der EEMDVÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der EEMD-ZV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

EEMD-ZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 30.10.2021 geltenden Fassung
EEMD-ZV n.F. (neue Fassung)
in der am 30.10.2021 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 25.10.2021 BAnz AT 29.10.2021 V2

Gliederung

(Textabschnitt unverändert)

Eingangsformel
§ 1 Prüfvereinbarung und Zulassungsvertrag
§ 2 Inkrafttreten
Schlussformel
Anlage I Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen (Prüfvereinbarung)
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage II Vertrag über Die Durchführung des Europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesfernstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes (EETS-Zulassungsvertrag)
(Text neue Fassung)

Anlage II Vertrag über die Durchführung des europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes (EETS-Zulassungsvertrag)

Anlage I Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen (Prüfvereinbarung)


vorherige Änderung nächste Änderung

(Text hier nicht wiedergegeben, siehe oben Link zum Bundesanzeiger)



(siehe angehängtes PDF)

vorherige Änderung nächste Änderung

Anlage II Vertrag über Die Durchführung des Europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesfernstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes (EETS-Zulassungsvertrag)




Anlage II Vertrag über die Durchführung des europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes (EETS-Zulassungsvertrag)


vorherige Änderung

(Text hier nicht wiedergegeben, siehe oben Link zum Bundesanzeiger)



(siehe angehängtes PDF)