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Synopse aller Änderungen der EEMD-ZV am 01.09.2024

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. September 2024 durch Artikel 2 der 3. EEMDVuaÄndV geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie der EEMD-ZV.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Verpasst?

EEMD-ZV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.09.2024 geltenden Fassung
EEMD-ZV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.09.2024 geltenden Fassung
durch Artikel 2 V. v. 01.08.2024 BGBl. 2024 I Nr. 258
(heute geltende Fassung) 
(Textabschnitt unverändert)

Anlage I Vereinbarung über die Durchführung des Prüfverfahrens zur Erbringung mautdienstbezogener Leistungen (Prüfvereinbarung)


(heute geltende Fassung) 

Anlage II Vertrag über die Durchführung des europäischen elektronischen Mautdienstes auf Bundesstraßen im Geltungsbereich des Bundesfernstraßenmautgesetzes (EETS-Zulassungsvertrag)