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Berichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPModGBer k.a.Abk.)
Berichtigung
Berichtigung ändert mWv. 29. Juli 2017 UVPModG Artikel 1, Artikel 2, UVPG § 53, Anlage 1, Anlage 6, AEG § 18a, § 18d, EnWG § 43a, § 43d, FStrG § 17a, § 17d, WaStrG § 14a, § 14d, MBPlG § 2, § 2c, LuftVG § 6, § 10
Das Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2808) ist wie folgt zu berichtigen:
- 1.
- Artikel 1 Nummer 27 muss wie folgt lauten:
- „27.
- § 19b wird § 53 und wie folgt geändert:
- a)
- Die Überschrift wird wie folgt gefasst:
- b)
- Absatz 3 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 wird die Angabe „§ 14f" durch die Angabe „§ 39" ersetzt.
- bb)
- In Nummer 2 wird die Angabe „§ 14g" durch die Angabe „§ 40" ersetzt.
- cc)
- In Nummer 3 wird die Angabe 㤤 14h bis 14j" durch die Angabe 㤤 41, 42, 60 und 61" ersetzt.
- dd)
- In Nummer 4 wird die Angabe „§ 14l" durch die Angabe „§ 44" ersetzt.
- ee)
- In Nummer 5 wird die Angabe „§ 14m" durch die Angabe „§ 45" ersetzt.
- c)
- In den Absätzen 1 bis 4 wird jeweils die Angabe „Anlage 3" durch die Angabe „Anlage 5" ersetzt."
- 2.
- Artikel 1 Nummer 37 Buchstabe b ist wie folgt zu berichtigen:
Die Wörter „Wörter „§ 7 Absatz 1 Satz 2" " werden durch die Wörter „Angabe „§ 7 Absatz 2" " ersetzt. - 3.
- Artikel 1 Nummer 42 muss wie folgt lauten:
- „42.
- Die bisherige Anlage 4 wird Anlage 6 und wie folgt geändert:
- a)
- Im Einleitungssatz wird die Angabe „Anlage 4" durch die Angabe „Anlage 6" ersetzt.
- b)
- In Nummer 2.6 wird die Angabe „Anlage 2" durch die Angabe „Anlage 3" ersetzt."
- 4.
- Artikel 2 ist wie folgt zu berichtigen:
- a)
- In Absatz 1 Nummer 1, Absatz 6 Nummer 4, Absatz 7 Nummer 1, Absatz 8 Nummer 1 sowie Absatz 12 Nummer 1 werden jeweils die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 4" ersetzt.
- b)
- In Absatz 1 Nummer 2, Absatz 6 Nummer 6, Absatz 7 Nummer 3, Absatz 8 Nummer 2, Absatz 11 Nummer 1 Buchstabe b und Nummer 2 Buchstabe b sowie Absatz 12 Nummer 2 wird jeweils die Angabe „§ 9 Abs. 1 Satz 3" durch die Wörter „§ 9 Absatz 1 Satz 4" ersetzt.
Schlussformel
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
Im Auftrag Jochen Ritter
Im Auftrag Jochen Ritter
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