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Änderungen an Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen (PBNUBestV)
chronologisch absteigend nach Spalte 1 = Datum Inkrafttreten, ggf. in Klammern Verkündung, falls rückwirkend; Spalte 2 = Auflistung der geänderten Paragrafen ggf. mit Link zur Synopse bzw. Gegenüberstellung von alter (a.F.) und neuer Fassung (n.F.); Spalte 3 = Link zum Wortlaut des Änderungsartikels, dort sind ggf. die Begründung des Gesetzgebers und weitere Änderungen dokumentiertm.W.v. (verkündet) | wurden ... (Synopse/Diff) | durch folgende Änderungsgesetze und/oder -verordnungen geändert |
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vergangene und konsolidierte Änderungen (Verpasst?) | ||
15.05.2020 | (Aufhebung) | § 3 Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank AG als Postnachfolgeunternehmen (PBNUBestV) vom 17. März 2020 (BGBl. I S. 523) |
12.02.2020 | § 3 | Bekanntmachung über das Inkrafttreten der Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank Privat- und Geschäftskunden AG als Postnachfolgeunternehmen vom 4. Februar 2020 (BGBl. I S. 135) |
Falls Sie hier nicht fündig wurden, existiert die gesuchte Fassung eventuell in einer der Vorgänger-/Nachfolgeregelungen:
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- Verordnung zur Bestimmung der Deutschen Bank AG als Postnachfolgeunternehmen (PBNUBestV)V. v. 17.03.2020 BGBl. I S. 523, 1208
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
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