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Artikel 2 - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen (2. IndElektroAusbVÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen in der ab dem 1. August 2018 geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Zitierungen von Artikel 2 Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 2. IndElektroAusbVÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
2. IndElektroAusbVÄndV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Bekanntmachung der Neufassung der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen Elektroberufen
B. v. 28.06.2018 BGBl. I S. 896
Bekanntmachung IndElektroAusbVNB
... Grund des Artikels 2 der Verordnung vom 7. Juni 2018 (BGBl. I S. 678 ) wird nachstehend der Wortlaut der Verordnung über die Berufsausbildung in den industriellen ...
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